Stoppt das Wettbewerbsrecht den Zügeabgriff?

ChessbaseLaw
Ist es eine Copyrightverletzung, wenn man ein Bild wie das oben einfach aus dem Internet klaut und auf seine Website stellt? Vermutlich ja, es sei denn, das Bild gehört wie in diesem Fall zu einer Pressemitteilung und wird in Zusammenhang damit verwendet.

Ist es eine Copyrightverletzung, Züge einer laufenden Schachpartie unmittelbar nach deren Ausführung zu veröffentlichen? Vermutlich nein. Tut man es aber aus kommerziellen Gründen und nimmt dabei dem Ausrichter des Wettbewerbs das Publikum weg, kommt zusätzlich das Wettbewerbsrecht ins Spiel.

Mit dieser Argumentation hat Rainer Polzin, Berliner Großmeister und Jurist, im Auftrag der bulgarischen Veranstalter des Topalow-Kamsky-Matches die Firma Chessbase und deren Anwalt zumindest hinreichend einschüchtern können. Polzin zum Schachblog: "Rechtlich stehe ich auf den Standpunkt, dass derjenige, der die Züge auf eigene Kosten in das Netz stellt, von Dritten nach Wettbewerbsrecht und Urhebergesetz Unterlassung verlangen kann, wenn dieser die Züge ebenfalls live zeigt. Das gilt umso mehr, wenn beide finanzielle Interesse verfolgen (der eine lässt auf seiner Seite werben, der andere verlangt Geld für den Serverzugang)."

Dass die Bulgaren allem Anschein nach nur gegen Chessbase vorgingen und nicht gegen andere, die die Züge aus Sofia ebenfalls abgriffen, mag an dem belasteten Verhältnis zwischen dem Kramniks Lager zugerechneten Hamburger Softwarehaus und dem Topalow-Danailow-Lager liegen, aber auch daran, dass die anderen Anbieter (wie ICC oder Zsuzsa Polgar) ihren Sitz nicht in Deutschland haben, wo das Wettbewerbsrecht wegen seiner juristischen Tücken gefürchtet ist.
Lenfant - 4. Mär, 10:52

Skandal?!

Viell. könnte jemand die Pressemitteilung mal übersetzen...Mein Englisch reicht im groben aus, das da was von einer "Deutschen Schachseite ChessBase" steht.
Gehören solche Auseinandersetzungen per Anwalt inzwischen zum guten Ton bei Schachveranstaltungen?!

Krennwurzn - 4. Mär, 13:05

Per Anwalt ist CB Kommunikation ...

Wie schon allseits bekannt, sind am Server von CB meine Chatrechte eingesperrt (seit 2006) - der Konflikt geht vor allem um das Thema Meinungsfreiheit am Server versus Hausrecht.

Viele Versuche meinerseits den Konflikt im beiderseitigen Einvernehmen zu lösen, wurden von CB negiert - die Kommunikation findet nur via CB-Anwalt Fischer statt und dieser antwortet nur auf Anfrage von Konsumentenschutzeinrichtungen (zB: Datenschutzbeauftragter Hamburg, Konsumentschutzministerium Österreich, ...)

Also mich wundert daher obige Auseinandersetzung via Anwalt nicht - wohl eine der wenigen Möglichkeiten, um kritische Inhalte mit CB zu kommunzieren.
Horstibus - 4. Mär, 17:58

RA

Polzin ist mir schon mehrfach mit ganz merkwürdigen Aktionen aufgefallen, die meine Missachtung erregten.

Chessbase hatte wohl keine Lust das Kostenrisiko zu tragen, die Polzinsche Position ist natürlich rechtlich nicht gedeckt. Aber wer hat schon gerne ein RA-Schreiben im Haus?

Hoffen wir mal, dass sich Polzin die Sache mit ein paar hundert EUR hat vergüten lassen.

Nachtrag:
Eine wüste Argumentation das mit dem Wettbewerbsrecht, aber was soll Polzin da machen, saugt sich halt auftragsgemäss etwas aus den Fingern.
Ansonsten spielt der ganz brauchbar Schach, eine Monographie erwarte ich allerdings vorerst nicht.

Haeberlin - 4. Mär, 18:43

So vollkommen abwegig...

So vollkommen abwegig finde ich den Polzinschen Standpunkt nicht. Ein Urheberrecht an den Zügen der Partie besteht sicherlich nicht - sonst würde ja jede Partie bis zur TN eine Rechtsverletzung darstellen -, den Aspekt der Wettbewerbswidrigkeit würde ich aber nicht a priori für Unsinn erklären.
Als Anwalt hat man es natürlich einfach. Behauptungen aufstellen, Rechtsansichten äußern, das geht locker-flockig. Was ein Gericht dazu sagen würde ... kann ein RA ja nicht vorhersagen.
Allerdings frage ich mich, wie wohl Chessbase die schachlichen Leistungen des GM Polzin künftig würdigen wird. Gerüchten zufolge soll bereits eine DVD über sein schachliches Schaffen mit dem Arbeitstitel "Polzins Patzer" in Vorbereitung sein. Ist auch das "wettbewerbswidrig"?

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