Stoppt das Wettbewerbsrecht den Zügeabgriff?

Ist es eine Copyrightverletzung, wenn man ein Bild wie das oben einfach aus dem Internet klaut und auf seine Website stellt? Vermutlich ja, es sei denn, das Bild gehört wie in diesem Fall zu einer Pressemitteilung und wird in Zusammenhang damit verwendet.
Ist es eine Copyrightverletzung, Züge einer laufenden Schachpartie unmittelbar nach deren Ausführung zu veröffentlichen? Vermutlich nein. Tut man es aber aus kommerziellen Gründen und nimmt dabei dem Ausrichter des Wettbewerbs das Publikum weg, kommt zusätzlich das Wettbewerbsrecht ins Spiel.
Mit dieser Argumentation hat Rainer Polzin, Berliner Großmeister und Jurist, im Auftrag der bulgarischen Veranstalter des Topalow-Kamsky-Matches die Firma Chessbase und deren Anwalt zumindest hinreichend einschüchtern können. Polzin zum Schachblog: "Rechtlich stehe ich auf den Standpunkt, dass derjenige, der die Züge auf eigene Kosten in das Netz stellt, von Dritten nach Wettbewerbsrecht und Urhebergesetz Unterlassung verlangen kann, wenn dieser die Züge ebenfalls live zeigt. Das gilt umso mehr, wenn beide finanzielle Interesse verfolgen (der eine lässt auf seiner Seite werben, der andere verlangt Geld für den Serverzugang)."
Dass die Bulgaren allem Anschein nach nur gegen Chessbase vorgingen und nicht gegen andere, die die Züge aus Sofia ebenfalls abgriffen, mag an dem belasteten Verhältnis zwischen dem Kramniks Lager zugerechneten Hamburger Softwarehaus und dem Topalow-Danailow-Lager liegen, aber auch daran, dass die anderen Anbieter (wie ICC oder Zsuzsa Polgar) ihren Sitz nicht in Deutschland haben, wo das Wettbewerbsrecht wegen seiner juristischen Tücken gefürchtet ist.
schachblogger - 4. Mär, 07:06
Skandal?!
Gehören solche Auseinandersetzungen per Anwalt inzwischen zum guten Ton bei Schachveranstaltungen?!
Per Anwalt ist CB Kommunikation ...
Viele Versuche meinerseits den Konflikt im beiderseitigen Einvernehmen zu lösen, wurden von CB negiert - die Kommunikation findet nur via CB-Anwalt Fischer statt und dieser antwortet nur auf Anfrage von Konsumentenschutzeinrichtungen (zB: Datenschutzbeauftragter Hamburg, Konsumentschutzministerium Österreich, ...)
Also mich wundert daher obige Auseinandersetzung via Anwalt nicht - wohl eine der wenigen Möglichkeiten, um kritische Inhalte mit CB zu kommunzieren.